Was Sie wissen sollten
Hier finden Sie ein paar erste Antworten auf Ihre Fragen.
Gern beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich oder telefonisch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Warum sollten Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall Ihren Sachverständigen selbst aussuchen?
…Weil Sie das Recht dazu haben!!
Der Versicherer des Verursachers handelt in seinem ureigensten Interesse,  ist somit stets bemüht die Summe der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
Der unabhängige KFZ-Sachverständige ist durch sein Fachwissen und nicht zuletzt durch seine  Unbefangenheit in der Lage, die Schadenhöhe realistisch einschätzen zu können, um eine angemessene Regulierung des Schadens über den gegnerischen Versicherer einzufordern.Â
Der Geschädigte in einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) hat laut § 249 BGB hat Anspruch, den Schaden durch einen eigenen von ihm gewählten unabhängigen Sachverständigen / Gutachter feststellen zu lassen.
Die Kosten hierfür gehören zum Herstellungsaufwand und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden und sind somit für den Geschädigten kostenfrei.
Entscheidungsfreiheit des Anspruchstellers
Bei Kenntnis des Ergebnisses laut Gutachten, kann der Geschädigte selbst entscheiden, ob er:
- Das Fahrzeug unrepariert verkauft und anderweitig Ersatz beschafft oder
- den Reparaturweg wählt.
Zur vollständigen, sachlichen und fachlichen Erfassung und Sicherung der Beweise (Schadenhöhe- und Schadenumfang) ist ein KFZ-Sachverständiger notwendig, um dies unabhängig und unbefangen bewerten zu lassen.
Entstandene Schadenersatzansprüche müssen dem Geschädigten ebenfalls angemessen errechnet und erstattet werden.
Ersatzansprüche
Wertminderung (merkantil) ...
... ist der entgangene Verkaufserlös, der bei einer späteren Veräußerung des ehemals verunfallten Fahrzeuges zu erwarten ist.
Die Höhe der Wertminderung muss dem Geschädigten erstattet werden, sie kann nur von einem Sachverständigen ermittelt werden und wird im Gutachten festgehalten.
Nutzungsausfall
Im Falle der Auftragserteilung zur Fahrzeugreparatur steht Ihnen für die Tage der Nichtnutzbarkeit Ihres KFZ, sprich für die Reparaturdauer die Inanspruchnahme eines adäquaten Mietfahrzeuges zu.
Sollten Sie kein Fahrzeugersatz benötigen, haben Sie Anspruch auf die im Gutachten festgelegte Nutzungsausfallentschädigung.
Auftrag und Abtretung
Durch Ihre Unterschrift auf dem Auftragsformular, treten Sie die Pflicht der Gutachterkostenübernahme an den gegnerischen Versicherer ab.
Das Sachverständigenbüro rechnet direkt mit dem Versicherer ab, der Geschädigte oder Auftraggeber muss somit nicht in Vorleistung treten.